Der Vorstand des Vereins
Die Vorstandsmitglieder sind für drei Jahre gewählt und sind ehrenamtlich tätig. Sie treffen sich mehrfach im Jahr.
Informationsquellen für den Vereinsvorstand
Dem Vereinsvorstand stehen weitere Institutionen zur Beratung und Meinungsfindung zur Verfügung.
Die aufgeführten Institutionen haben folgende Recht.
- Regionalleiter
Laut Vereinssatzung (Nov. 2021) haben die Regional-Leitungen ein Anhörungsrecht bei Vorstandssitzungen, aber kein Stimmrecht. Sie sind ein Bindeglied durch die Regionalität zwischen dem Vereinsvorstand und den Mitgliedern und Rinderhaltern. - Geschäftsführung Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt
Laut Vereinssatzung (Nov. 2021) hat die Geschäftsführung der Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt ein Anhörungsrecht und ein Stimmrecht. - Rinderhirten Projektgruppe (RHPG)
Die Rinderhirten Projektgruppe (RHPG) ist eine Institution der Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt.
Das RHPG gibt dem Vorstand Rinderhirten gem. e.V. nur Empfehlungen. Die Mitglieder der RHPG haben kein Stimmrecht und nur auf Einladung des Vorstandes ein Anhörungsrecht
Pressekontakt
MediaBüro Hubricht
Marco Hubricht
Goswinstraße 8
58093 Hagen
Tel. ++49 (0) 2331 590200
E-Mail: buero@hubricht-media.de
(Betrifft; Rinderhirten)
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